9 Juni 2011 0 Kommentare

Unfallversicherung – alle Details im Überblick

Artikel klärt die UnfallversicherungSchon als Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts (1884) seine Sozialgesetzgebung erließ, war die Unfallversicherung Bestandteil dieser Gesetzgebung. Bis heute ist die Unfallversicherung Bestandteil der Sozialversicherung. Sie greift immer dann, wenn Arbeitsunfälle aufgetreten sind oder wenn eine Krankheit auftritt, die durch Gegebenheiten am Arbeitsplatz verursacht wurde. Dabei kommt die Versicherung dafür auf, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten wiederherzustellen. Dafür können von den Versicherten zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder –Aufenthalte sowie Lohnfortzahlungen beansprucht werden, um die Gesundheit in der Zeit des Arbeitsausfalls wiederherstellen zu können. Zudem sind die Versicherer nicht nur mit den finanziellen Leistungen an die Versicherten beauftragt, sie kümmern sich auch um die Beratung potenzieller und bereits versicherter Kunden über Prävention am Arbeitsplatz und die Leistungen, die in den entsprechenden Fällen der Berufsunfälle oder Krankheiten gewährt werden.

Welche Leistungen können von einer Unfallversicherung beansprucht werden?

Neben Geldauszahlungen bei notwendig werdender Lohnfortzahlung gehören auch medizinische Behandlungen, die bezahlt werden, zu den Leistungen der Unfallversicherung. Generell wird unterteilt in Sach- und Geldleistungen. Zu den Geldleistungen gehören dabei das Verletztengeld, die Verletztenrente, Abfindungszahlungen, Pflegegeld, Übergangsgeld, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und verschiedene Arten er Beihilfe. Dabei werden die Leistungen nicht immer nur für die Dauer der Verletzung ausgezahlt, sondern können auch darüber hinaus gehen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel nur noch beschränkt in der Lage ist, seiner früheren Tätigkeit nachzugehen. In verschiedenen Fällen kann die Auszahlung sogar bis über den Tod hinaus erfolgen, um zum Beispiel das Auskommen des Ehepartners zu sichern.

Zu den Sachleistungen zählen neben medizinischen Diensten und Maßnahmen auch die Übernahme der Kosten einer häuslichen Krankenpflege, einer Haushaltshilfe oder die Erstattung der Kosten für Heil- und Hilfsmittel. Der Versicherer ist dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterstützen und einzuleiten, die der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Die Sachleistungen werden in der Regel also nur für die Dauer der Verletzung oder der Krankheit gewährleistet. Dennoch obliegen den Versicherern und Versicherten natürlich Einschränkungen bei der Erteilung von Leistungen. So schreiben verschiedene berufsgenossenschaftliche Versicherungen zum Beispiel verschiedene Ärzte vor, die die Behandlung übernehmen müssen, damit Kosten erstattet werden können. Eine weitere Sachleistung ist die Hilfestellung zur beruflichen Wiedereingliederung. Hierbei können zum Beispiel entstehende Kosten übernommen werden, wenn der Beschäftigte vorerst nur in Teilzeit arbeite kann, oder ähnliches.

Die Organisation der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. So sind Beschäftigte, Kinder, Schüler, Studenten, Azubis, Landwirte und Pflegepersonen automatisch unfallversichert. Zudem sind auch Helfer bei Unglücksfällen oder Katastrophen automatisch abgesichert, wenn ihnen im Zuge der Hilfeleistung selbst ein Unfall passiert. Träger der Unfallversicherungen sind beispielsweise gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, derer es deutschlandweit insgesamt 32 Stück gibt. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für die Bevölkerung auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Beiträge einer privaten Unfallversicherung sind in der Regel höher, als die bei einer gesetzlichen, dafür sind die Leistungen dementsprechend auch höher, oder greifen länger/früher.

Die Leistungen können deshalb erbracht werden, weil die Versicherten regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Diese Beiträge sind dabei nach Gefahrenklassen gegliedert. Bei Eintritt in die Versicherung wird diese Gefahrenklasse ermittelt und dementsprechend der Beitrag festgesetzt.

Quelle der Grafik: Jan Schumann – Fotolia

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