9 Mai 2011 0 Kommentare

Berufsunfähigkeitsversicherung – Mehr als nur eine Krankenversicherung

Dieser Artikel erläutert die BerufsunfähigkeitsversicherungFür alle, die vor 1961 geboren sind, war die Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Pflichtversicherung, die anteilig vom Arbeitgeber übernommen wurde, heute zählt diese Versicherung jedoch zu den privaten Versicherungen. Sie zählt, wie die Unfallversicherung auch, zu den Invaliditätsversicherungen. Die Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die Betroffenen eine ärztliche Bescheinigung erhalten, dass sie für die Dauer von mindestens sechs Monaten ihrer zuvor nachgegangenen Beschäftigung nicht mehr nachgehen können und wenn dafür Krankheit oder ein Unfall die Ursachen sind.

Je nach Versicherung können die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch bereits dann in Anspruch genommen werden, bzw. zu einem Teil ausgezahlt werden, wenn der Versicherte seiner zuvor ausgeübten Arbeit nur noch zur Hälfte nachgehen kann. Das Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Abschließen einer privaten Lebens- und/oder Rentenversicherung, um sich für alle Möglichkeiten des Erwerbsausfalls oder der Erwerbsminderung abzusichern. Das Abschließen einer solchen Versicherung geschieht auf vollkommen freiwilliger Basis, lohnt ich aber zum Beispiel für Ehepartner oder Familien, deren Einkommen nicht mehr gesichert, wenn der Hauptverdiener des Haushalts berufsunfähig wird.

Höhe der Prämie

Die Höhe der Versicherungsprämie, die ausgezahlt werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählt zum Beispiel das Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente maximal ausgezahlt wird. In der Regel liegt dieses Alter beim regulären Renteneintrittsalter, in alten Versicherungsverträgen also bei 65 Jahren, in neueren Verträgen bereits bei 67 Jahren. Zudem hängt die Höhe der Prämie, ebenso wie die Höhe der Beiträge, von den Berufsgruppen ab, in denen die Versicherten tätig sein. Dabei werden diese Berufsgruppen nach dem Risiko, das vom Ausüben der entsprechenden Berufe ausgeht, untergliedert. Auch das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, die Höhe der monatlich gezahlten Beiträge sowie weitere verschiedene Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der ausgezahlten Prämien. Zudem sollte man bei Vertragsabschluss und im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Klausel beachten, die besagt, dass der Versicherte nicht mehr nur im Bezug auf die letzte ausgeübte Tätigkeit berufsunfähig wird, sondern auch auf andere Berufe, die seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen entsprechen.

Kriterien beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer es in Betracht zieht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, der sollte auf mehrere Punkte achten, die im Versicherungsvertrag aufgeführt werden, um Ansprüche geltend machen zu können. Zu diesen Punkten zählt zum Beispiel die angesprochene Klausel. Dabei verzichten die Versicherer darauf, den Versicherten im Ernstfall auf andere Tätigkeiten hinzuweisen, die er aufgrund seiner Ausbildung ausüben könnte, obwohl er seinen eigenen Beruf aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann. Des weiteren sollte man bei Abschluss des Vertrags darauf achten, dass im Vertrag die angesprochene Prognose der Mindestdauer der Berufsunfähigkeit von sechs Monaten verankert ist. Ist diese Prognose dort nicht niedergeschrieben, sondern ist dort beispielsweise von einem „längeren Zeitraum“ die Rede, so ist dieser Zeitraum gesetzlich auf mindestens drei Jahre festgeschrieben, der Versicherte hat also erst einen Anspruch auf Auszahlung der Prämie, wenn ein Gutachten feststellt, dass er seinem zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens drei Jahre nicht nachgehen kann. Weitere Aspekte, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages beachtet werden sollten, sind zum Beispiel der weltweite Versicherungsschutz, ein Verzicht auf die Arztanordnungsklausel, etc.

Quelle des Fotos: Tom Davison – Fotolia

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